Auto abmelden. In Österreich. Unsere Anleitung in mehreren Schritten
Das ist der richtige Weg zum Auto abmelden. So melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Vermeiden Sie Haftungsrisiken. Bereits Vor oder nach dem Verkauf Ihres Autos. Denn Sie können auch ein angemeldetes Auto verkaufen.
erforderliche Unterlagen
- Kennzeichen
- Zulassungsschein Teil 1 und den Typenschein zusammen mit Zulassungsbescheinigung teil ii
- amtlicher Lichtbildausweis (rechtmäßige Besitzer, auch per id Austria)
- Wenn in Vertretung eine Vollmacht. (Egal ob privater Autoverkauf oder an einen Händler)
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Auto abmelden
- Kaufvertrag abschließen
Fahrzeugdaten, Kilometerstand, Übergabezeitpunkt und Zahlungsmodalitäten vollständig dokumentieren sowie eine Kopie des Kaufvertrags. - Das Fahrzeug übergeben
Schlüssel, Serviceheft und Papiere übergeben. Fahrzeugzustand evtl. dokumentieren. - Der wichtigste Schritt: Auto abmelden
Zuständig ist die Zulassungsstelle Ihrer Versicherung oder Landesbehörde.- Kennzeichentafeln abgeben
- Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2 vorlegen
- Machen Sie die KFZ Abmeldung in Vertretung? Dann legen Sie eine Vollmacht vor. Mit dauernden Standort des Besitzer.
- Optional: Kennzeichen reservieren oder übertragen
Wichtig: Die Abmeldebestätigung stets sicher aufbewahren. Sie bestätigt die Abmeldung von Steuern und Versicherung des Fahrzeuges.
- Die letzten Schritte: nach Abmeldung eines Fahrzeuges
- Abmeldebestätigung an die KFZ Versicherung senden
- Digitale Vignette erstatten lassen
- Parkpickerl oder Parkgenehmigungen anpassen/kündigen
- Ist Ihr Fahrzeug verkauft? Dann den Kaufvertrag und die Abmeldebestätigung gut aufbewahren
- Abmeldung durch Dienstleister
Egal ob Sie ein angemeldetes Fahrzeug an uns oder privat verkaufen. Mit Vollmacht kann ein Käufer das Auto abmelden und somit den gesamten Abmeldeprozess übernehmen. Sollten wir Ihr Fahrzeug kaufen, können wir es nach dem Verkauf abmelden.
Häufige Fehler beim Auto abmelden vermeiden
- Zu spät abgemeldet: Haftpflicht läuft weiter, bis die Abmeldung erfolgt.
- Unvollständige Unterlagen: Ohne beide Zulassungsteile keine Abmeldung möglich.
- Der Übergabezeitpunkt im Kaufvertrag fehlt: Sehr Wichtig zur Haftungsabgrenzung.
- Vignette/GO-Box übersehen: Erstattungsanspruch entfällt nach Fristen.
- Standort: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abgestellt werden. Stellen Sie Ihr Auto privat ab.
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